Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie fahren einen Bus im Gelegenheitsverkehr und sollen Personen und Reisegepäck befördern. Was müssen Sie beachten?
Es dürfen einschließlich Fahrer höchstens so viele Personen befördert werden, wie in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitzplätze ausgewiesen sind
Durch die Zuladung von Gepäck dürfen die zulässigen Achslasten und die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten werden
Bei ordnungsgemäß verstautem Gepäck darf die zulässige Gesamtmasse um 10 % überschritten werden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Auswahl ist korrekt. Im Gelegenheitsverkehr mit einem Bus dürfen Sie nur so viele Personen mitnehmen, wie Sitzplätze laut Zulassungsbescheinigung angegeben sind – das schließt den Fahrer ein. Außerdem darf auch durch Gepäck das zulässige Gesamtgewicht und die Achslasten des Fahrzeugs nicht überschritten werden. Eine Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse ist nicht erlaubt, selbst wenn das Gepäck ordentlich verstaut ist. Diese Vorschriften dienen der Verkehrssicherheit und dem Schutz aller Fahrzeuginsassen. In ähnlichen Fragen sollten Sie immer auf die maximal erlaubte Personenzahl und die Einhaltung der technischen Fahrzeuggrenzen achten.
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